Sie zahlen zu viel. Wir zeigen, wie viel.
Laden Sie Ihre letzte Stromrechnung hoch — wir prüfen kostenfrei, was Sie wirklich zahlen müssten.
Strompreise verändern sich täglich. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch. Wir holen über unsere Einkaufsgemeinschaft Konditionen herein, die einzelne Unternehmen am Markt nicht bekommen — und legen Ihnen schwarz auf weiss vor, was bei Ihnen drin ist.
- Schadenersatz-Anspruch
- Best-Price-Garantie
- Kostenfrei und unverbindlich
- DSGVO Deutschland
Stromrechnung in 60 Sekunden hochladen
Schritt 1 · Auswertung in 3 Werktagen
Kostenfrei und unverbindlich · Auswertung in 3 Werktagen · Keine Vertragsbindung
Auch wenn Sie nicht wechseln: Sie behalten den Auswertungs-Report — schwarz auf weiss, was am Markt für Sie möglich wäre.
Schadenersatz-Klausel
Wenn wir die zugesagte Ersparnis nicht halten, haben Sie einen vertraglichen Anspruch.
Volle Klausel lesen
Auszug aus dem Beauftragungsvertrag § 5 (Ergebnisgarantie):
- DGfE/GSP sagt zu, eine im Erstanalyse-Schreiben konkret benannte Ersparnis vertraglich zu sichern (zum Vergleichszeitpunkt).
- Wird diese zugesagte Ersparnis im Folgejahr nachweislich nicht erreicht, hat der Mandant einen vertraglichen Anspruch auf Ausgleich der Differenz aus der Vermittlungsmarge.
- Voraussetzung: vollständige Maklervollmacht, vollständige Datenübergabe (Lastgang/Rechnung) und keine selbst veranlassten Vertragsänderungen während der Laufzeit.
- Anspruch wird nach Vorlage der Folgejahres-Rechnung schriftlich geltend gemacht und innerhalb von 30 Tagen reguliert.
- Ausgenommen sind höhere Gewalt, regulatorisch erzwungene Tarifänderungen und Verbrauchsabweichungen über ±15 % gegenüber dem Erstanalyse-Wert.
Kein Marketing-Versprechen — Vertragstext aus § 5 unseres Standard-Beauftragungsvertrags. Justitiar-geprüft.
Schadenersatz-Klausel
Wenn wir die zugesagte Ersparnis nicht halten, haben Sie einen vertraglichen Anspruch.
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Auszug aus dem Beauftragungsvertrag § 5 (Ergebnisgarantie):
- DGfE/GSP sagt zu, eine im Erstanalyse-Schreiben konkret benannte Ersparnis vertraglich zu sichern (zum Vergleichszeitpunkt).
- Wird diese zugesagte Ersparnis im Folgejahr nachweislich nicht erreicht, hat der Mandant einen vertraglichen Anspruch auf Ausgleich der Differenz aus der Vermittlungsmarge.
- Voraussetzung: vollständige Maklervollmacht, vollständige Datenübergabe (Lastgang/Rechnung) und keine selbst veranlassten Vertragsänderungen während der Laufzeit.
- Anspruch wird nach Vorlage der Folgejahres-Rechnung schriftlich geltend gemacht und innerhalb von 30 Tagen reguliert.
- Ausgenommen sind höhere Gewalt, regulatorisch erzwungene Tarifänderungen und Verbrauchsabweichungen über ±15 % gegenüber dem Erstanalyse-Wert.
Kein Marketing-Versprechen — Vertragstext aus § 5 unseres Standard-Beauftragungsvertrags. Justitiar-geprüft.
Lieber kurz reden?